Die Logopädin ist in folgenden Aufgabenbereichen tätig:

Prävention

Das Ziel präventiver Maßnahmen ist, menschliche Kommunikation zu fördern und die Entstehung oder Verschlechterung von Kommunikationsstörungen zu vermeiden durch:

  • Aufklärung der Öffentlichkeit
  • Reihenuntersuchungen zur Früherkennung von Kommunikationsstörungen bei Kindern und Erwachsenen
  • Information und Beratung
  • Untersuchung und Diagnose

Untersuchung und Diagnose

Die Untersuchung ist ein kontinuierlicher Prozess und bedarf einer eingehenden Erfassung aller Funktionen, Symptome und sonstiger Aspekte der kommunikativen Fähigkeiten und deren Veränderungen. Die LogopädIn berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse des Klienten/Patienten und sein soziales Umfeld. Die logopädische Diagnose basiert auf spezifischen Untersuchungsverfahren und klinischen Beobachtungen und erfolgt bei Bedarf in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. Daraus wird eine Hypothese über die Art und Dauer der Behandlung abgeleitet.

Therapie

Sie umfasst Maßnahmen zur Behandlung menschlicher Kommunikationsstörungen, zur Rehabilitation und bestmöglichen Reintegration in Alltag und Beruf, sowie zur Frühförderung und Beratung. Das therapeutische Vorgehen berücksichtigt methodische, soziale und zwischenmenschliche Aspekte. Die logopädische Therapie erfolgt eigenverantwortlich und selbständig. Aufgrund von Untersuchung und Diagnose erstellt die LogopädIn Therapieziel und Therapieplan. Die LogopädIn wendet störungsspezifische Methoden patienten- und zielorientiert an. Sie berät und informiert den Klienten/Patienten und/oder sein soziales Umfeld. Weiters überprüft und dokumentiert sie den Therapieverlauf.

Wissenschaftliche Forschung und Lehre

Die Logopädin

  • erweitert ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch Aus-, Fort- und Weiterbildung und Studium der Fachliteratur;
  • beteiligt sich an der Weiterentwicklung ihres Berufes im Rahmen der Fort- und Weiterbildung, auf Kongressen (Tagungen), in Seminaren und durch Veröffentlichungen;
  • übernimmt die Verantwortung für die Lehre und Supervision der theoretischen und praktischen Ausbildung der Studierenden;
  • konzipiert Forschungsprojekten und/oder arbeitet bei solchen mit.

THERAPIE

Logopädische Diagnostik, Prävention, Beratung und Therapie wird sowohl in Institutionen (wie z.B. Ämter, Behinderteneinrichtungen, Kindergärten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Sozialversicherungsanstalten) als auch bei freiberuflich tätigen LogopädInnen (Praxen)angeboten.

Freiberuflich tätige Logopäd_innen

Verordnungsmodalitäten

Ärztliche Zuweisung (Facharzt oder praktischer Arzt, zahnärztliche Verordnung) - je nach Sozialversicherungsanstalt 
Chefärztliche Bewilligung (bei einzelnen Sozialversicherungsanstalten ab der 2.Therapiesitzung erforderlich)
Terminvereinbarung mit der Logopädin
Fahrtspesen werden von einigen Sozialversicherungsanstalten vergütet
Vertragslogopäd_innen rechnen direkt mit der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt ab - lediglich eine bewilligte ärztliche Verordnung wird benötigt, dann entstehen keine Kosten für den Klienten (bei einigen Kostenträgern gibt es geringe Selbstbehalte, die direkt von jenen eingehoben werden).